–Weiterhin eingeschränkter Ruderbetrieb-
Grundsätzliches:
- Die Corona-Regelungen sehen ab 2.04. weitere Lockerungen vor, für unseren Sportbetrieb hat das zunächst kaum Auswirkungen.
- Es wird empfohlen, wenn möglich außerhalb der Boote Abstand zu halten.
- Erkrankte Sportler oder Sportler mit Krankheitssymptomen dürfen das Vereinsgelände nicht betreten bzw. trainieren
- Vor und nach dem Training sind die Hände gründlich zu waschen
- Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken
Regelung eingeschränkter Ruderbetrieb:
- Das Rudern in Mannschaftsbooten unterliegt weiterhin der 3G-Regel, also vollständig geimpft, getestet oder genesen. Die Infektion darf bei Genesenen maximal drei Monate zurückliegen, was durch einen positiven PCR-Test nachzuweisen ist!
- Das Freizeitrudern findet weiterhin statt.
- Duschen, Toiletten, Wirtschaft, Kraftraum und Umkleideräume sollten nur mit 3G- Nachweis benutzt werden.
- Die Nachweise sind dem Vorstand vorzulegen!
- Es dürfen sich maximal 14 Mitglieder zeitgleich in der Bootshalle bzw. 25 Mitglieder auf dem Gelände aufhalten.
- Sollten sich die Sportler zu nahekommen, z.B. beim Tragen des Bootes, wird empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Die Sportler legen am Bootssteg zügig ab und an
- Der Eintrag ins Fahrtenbuch vor Trainingsbeginn ist verpflichtend!
- Für Vereins-Skulls gilt: Reinigung und Desinfektion der Griffe nach dem Training!
- Desinfektionsmittel steht bereit
- Nach dem Training sind Boote gründlich zu reinigen.
Lauffen am Neckar, 4.04.2022
Vorstand W. Rösch Stellv. Ruderwart S. Hermann